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Nützliche Tipps & Hilfen rund um den Führerschein
Was ist das Mindestalter für die verschiedenen Klassen?
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Klasse B 17 17 Jahre (begleitetes Fahren)
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Klasse B 18 Jahre
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Klasse BE 17 17 Jahre (begleitetes Fahren)
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Klasse BE 18 Jahre
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Klasse A unbegrenzt 24 Jahre
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Klasse A begrenzt 18 Jahre
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Klasse A1 16 Jahre
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Klasse M 16 Jahre
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Klasse Mofa 15 Jahre
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Klasse L 16 Jahre
Benötige ich eine Fahrerlaubnis im Vorbesitz?
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Klasse B 17 Nein
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Klasse B Nein
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Klasse BE 17 Ja, Klasse B
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Klasse BE Ja, Klasse B
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Klasse A unbegrenzt Nein
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Klasse A begrenzt Nein
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Klasse A1 Nein
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Klasse M Nein
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Klasse Mofa Nein
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Klasse L Nein
Welche Fahrerlaubnisklassen sind mit eingeschlossen?
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Klasse B 17 M, S, L, Mofa
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Klasse B M, S, L, Mofa
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Klasse BE 17 M, S, L, Mofa
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Klasse BE M, S, L, Mofa
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Klasse A unbegrenzt A begrenzt, A1, M, S, L, Mofa
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Klasse A begrenzt A1, M, S, L, Mofa
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Klasse A1 M, S, L, Mofa
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Klasse M Mofa
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Klasse Mofa -
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Klasse L Mofa
Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren?
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Klasse B 17
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn- diese eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg haben
- (oder) wenn die Gesamtmasse des Anhängers niedriger ist als die Leermasse des ziehenden Kraftfahrzeuges, sofern die Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Sie dürfen bis zum Erreichen Ihres achtzehnten Lebensjahres nur in Begleitung eines erfahrenen Kraftfahrers fahren, dieser muss mindestens dreißig Jahre alt sein, muss die Fahrerlaubnis der Klasse B ununterbrochen seit fünf Jahren besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben.
Der / die Begleiter müssen bei Antragstellung benannt werden, da sie in die Prüfbescheinigung eingetragen werden.
Diese Prüfbescheinigung gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland und muss bis spätestens drei Monate nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres gegen den "Kartenführerschein" eingetauscht werden.
Nach Tausch der Prüfbescheinigung gegen den "Kartenführerschein" gelten alle Bestimmungen der Klasse B ab achtzehn Jahre, mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ist eine Begleitung nicht mehr erforderlich. -
Klasse B
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn- diese eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg haben
- (oder) wenn die Gesamtmasse des Anhängers niedriger ist als die Leermasse des ziehenden Kraftfahrzeuges, sofern die Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
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Klasse BE 17
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger über 750 kg Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden.
Sie dürfen bis zum Erreichen Ihres achtzehnten Lebensjahres nur in Begleitung eines erfahrenen Kraftfahrers fahren, dieser muss mindestens dreißig Jahre alt sein, muss die Fahrerlaubnis der Klasse B ununterbrochen seit fünf Jahren besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben.
Der / die Begleiter müssen bei Antragstellung benannt werden, da Sie in die Prüfbescheinigung eingetragen werden.
Diese Prüfbescheinigung gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland und muss bis spätestens drei Monate nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres gegen den "Kartenführerschein" eingetauscht werden.
Nach Tausch der Prüfbescheinigung gegen den "Kartenführerschein" gelten alle Bestimmungen der Klasse B ab achtzehn Jahre, mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ist eine Begleitung nicht mehr erforderlich. -
Klasse BE
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger über 750 kg Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden.
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Klasse A unbegrenzt
Krafträder ohne Beschränkung!
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Klasse A begrenzt
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km / h beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW / kg.
Diese Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis! -
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von- 80 km / h für Fahrerlaubnisinhaber unter achtzehn Jahre.
- über 80 km / h (unbegrenzt) ab achtzehn Jahre.
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Klasse M
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km / h und nicht mehr als 50 ccm).
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Klasse Mofa
Krafträder (Zweiräder) mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km / h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
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Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 32 km / h nicht überschreiten, werden solche Kraftfahrzeuge mit Anhänger gefahren, so beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Kombination 25 km / h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Stapler) mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km / h.
Ist die Fahrerlaubnis befristet?
Klasse B, B17, BE, BE17, A begrenzt, A unbegrenzt
Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet, die Fahrerlaubnis wird jedoch auf Probe erteilt, die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, falls es in den ersten zwei Jahren zu einer entsprechenden Auffälligkeit kommt.
Sofern Sie schon eine Fahrerlaubnis, außer Klasse M oder L, im Vorbesitz haben, läuft die Probezeit seit Erteilung dieser Fahrerlaubnis und ist, sofern es zu keiner Auffälligkeit gekommen ist, nach zwei Jahren beendet, ansonsten nach vier Jahren!
Klasse A1
Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet,
die Fahrerlaubnis wird jedoch auf Probe erteilt, die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, falls es in den ersten zwei Jahren zu einer entsprechenden Auffälligkeit kommt.
Klasse M & L
Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet. Die Fahrerlaubnis wird nicht auf Probe erteilt!