Rufen Sie uns jetzt an – 06036 980351
Unser Mercedes Partner in Gießen und Hungen
Unsere Partnerfahrschule Malte Obertrifter GmbH
Klasse B 17 17 Jahre (begleitetes Fahren)
Klasse B 18 Jahre
Klasse BE 17 17 Jahre (begleitetes Fahren)
Klasse BE 18 Jahre
Klasse A unbegrenzt 24 Jahre
Klasse A begrenzt 18 Jahre
Klasse A1 16 Jahre
Klasse M 16 Jahre
Klasse Mofa 15 Jahre
Klasse L 16 Jahre
Klasse B 17 Nein
Klasse B Nein
Klasse BE 17 Ja, Klasse B
Klasse BE Ja, Klasse B
Klasse A unbegrenzt Nein
Klasse A begrenzt Nein
Klasse A1 Nein
Klasse M Nein
Klasse Mofa Nein
Klasse L Nein
Klasse B 17 M, S, L, Mofa
Klasse B M, S, L, Mofa
Klasse BE 17 M, S, L, Mofa
Klasse BE M, S, L, Mofa
Klasse A unbegrenzt A begrenzt, A1, M, S, L, Mofa
Klasse A begrenzt A1, M, S, L, Mofa
Klasse A1 M, S, L, Mofa
Klasse M Mofa
Klasse Mofa -
Klasse L Mofa
Klasse B 17
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn
Sie dürfen bis zum Erreichen Ihres achtzehnten Lebensjahres nur in Begleitung eines erfahrenen Kraftfahrers fahren, dieser muss mindestens dreißig Jahre alt sein, muss die Fahrerlaubnis der Klasse B ununterbrochen seit fünf Jahren besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben.
Der / die Begleiter müssen bei Antragstellung benannt werden, da sie in die Prüfbescheinigung eingetragen werden.
Diese Prüfbescheinigung gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland und muss bis spätestens drei Monate nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres gegen den "Kartenführerschein" eingetauscht werden.
Nach Tausch der Prüfbescheinigung gegen den "Kartenführerschein" gelten alle Bestimmungen der Klasse B ab achtzehn Jahre, mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ist eine Begleitung nicht mehr erforderlich.
Klasse B
Klasse BE 17
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger über 750 kg Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden.
Sie dürfen bis zum Erreichen Ihres achtzehnten Lebensjahres nur in Begleitung eines erfahrenen Kraftfahrers fahren, dieser muss mindestens dreißig Jahre alt sein, muss die Fahrerlaubnis der Klasse B ununterbrochen seit fünf Jahren besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben.
Der / die Begleiter müssen bei Antragstellung benannt werden, da Sie in die Prüfbescheinigung eingetragen werden.
Diese Prüfbescheinigung gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland und muss bis spätestens drei Monate nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres gegen den "Kartenführerschein" eingetauscht werden.
Nach Tausch der Prüfbescheinigung gegen den "Kartenführerschein" gelten alle Bestimmungen der Klasse B ab achtzehn Jahre, mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ist eine Begleitung nicht mehr erforderlich.
Klasse BE
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger über 750 kg Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden.
Klasse A unbegrenzt
Krafträder ohne Beschränkung!
Klasse A begrenzt
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km / h beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW / kg.
Diese Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis!
Klasse A1
Klasse M
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km / h und nicht mehr als 50 ccm).
Klasse Mofa
Krafträder (Zweiräder) mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km / h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 32 km / h nicht überschreiten, werden solche Kraftfahrzeuge mit Anhänger gefahren, so beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Kombination 25 km / h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Stapler) mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km / h.
Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet, die Fahrerlaubnis wird jedoch auf Probe erteilt, die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, falls es in den ersten zwei Jahren zu einer entsprechenden Auffälligkeit kommt.
Sofern Sie schon eine Fahrerlaubnis, außer Klasse M oder L, im Vorbesitz haben, läuft die Probezeit seit Erteilung dieser Fahrerlaubnis und ist, sofern es zu keiner Auffälligkeit gekommen ist, nach zwei Jahren beendet, ansonsten nach vier Jahren!
Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet,
die Fahrerlaubnis wird jedoch auf Probe erteilt, die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, falls es in den ersten zwei Jahren zu einer entsprechenden Auffälligkeit kommt.
Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet. Die Fahrerlaubnis wird nicht auf Probe erteilt!