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Für den Erwerb Ihrer gewünschten Fahrerlaubnisklasse müssen Sie auch den theoretischen Unterricht besuchen.
Die Unterrichte setzen sich zusammen aus:
12 Lektionen Grundunterricht (auf dem Unterrichtsplan als 1 - 12 bezeichnet)
sowie klassenspezifischem Unterricht, die Themen 13 + 14.
Sofern Sie schon eine Fahrerlaubnis im Vorbesitz haben, werden Ihnen 6 Grundunterrichte angerechnet.
Die Unterrichte für die MOFA Prüfbescheinigung werden individuell für Sie festgelegt,
wir werden hier in 6 Doppelstunden das MOFA-Fahren erörtern und erläutern.
Klasse B Lektion 1 - 12 plus 13 - 14
Klasse BE Kein Unterricht vorgeschrieben!
Klasse A Lektion 1 - 12 plus 1 - 4
Klasse A1 Lektion 1 - 12 plus 1 - 4
Klasse M Lektion 1 - 12 plus 1 +
Klasse T Lektion 1 - 12 plus zwei spezielle Unterrichte für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge.
Für die Klasse Mofa schreibt der Gesetzgeber eine praktische Ausbildung von 90 Minuten vor. In der Klasse L ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
Für die restlichen Klassen B 17, Klasse B, Klasse BE 17, Klasse BE, Klasse A unbegrenzt, Klasse A begrenzt, Klasse A1 und Klasse M schreibt der Gesetzgeber keine Mindestanzahl an Übungsstunden vor, somit ist die Anzahl stark abhängig von Ihren individuellen Fähigkeiten und Vorkenntnissen.
Klasse B & B 17 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Klasse BE & BE 17 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
Klasse A begrenzt & unbegrenzt 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Klasse A1 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Klasse M & Mofa Der Gesetzgeber schreibt keine Sonderfahrten vor.
Klasse L In der Klasse L ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
In der folgenden Auflistung finden Sie die von uns angebotenen Ausbildungsklassen. Generell können Sie sich 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters bei uns anmelden und mit Ihrer Ausbildung beginnen!
Die theoretische Prüfung ist 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich!
Fahrerlaubnisklasse B
Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren)PKW und LKW bis max. 3,5 t z.g.M mit kleineren Anhängern
Fahrerlaubnisklasse B
Mindestalter: 18 JahrePKW und LKW bis max. 3,5 t z.g.M mit kleineren Anhängern
Fahrerlaubnisklasse BE
Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren)Klasse B mit der Möglichkeit größere Anhänger zu fahren
Fahrerlaubnisklasse BE
Mindestalter: 18 JahreKlasse B mit der Möglichkeit größere Anhänger zu fahren
Fahrerlaubnisklasse A unbegrenzt
Mindestalter: 24 JahreMotorräder ohne Leistungsbegrenzung
Fahrerlaubnisklasse A2
Mindestalter: 18 JahreMotorräder bis max. 25 kW mit jedoch min. 6,25 kg / kW
Fahrerlaubnisklasse A1
Mindestalter: 16 JahreLeichtkrafträder bis 125 ccm und max. 11 kW
Fahrerlaubnisklasse AM
Mindestalter: 16 JahreKleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h
Fahrerlaubnisklasse Mofa
Mindestalter: 15 JahreFahrräder mit Hilfsmotor bis max. 25 km/h
Fahrerlaubnisklasse L
Mindestalter: 16 JahreLand / forstwirtschaftliche Arbeits- oder Zugmaschinen bis max. 25 (32) km/h
Schulungsfahrzeuge
der Klasse B/ BE
Mercedes C Klasse
Mercedes A Klasse
Anhänger der Klasse BE
...beladen bringt er ca. 900 kg auf die Waage
Klasse A
CB 650
Klasse A2
CB 500
Klasse A1
CB 125
Klasse AM / Mofa