Fahrunterricht in Wölfersheim - Berstadt

Fahrschulunterricht in Wölfersheim - Berstadt

Für den Erwerb Ihrer gewünschten Fahrerlaubnisklasse müssen Sie auch den theoretischen Unterricht besuchen.


Die Unterrichte setzen sich zusammen aus:


12 Lektionen Grundunterricht (auf dem Unterrichtsplan als 1 - 12 bezeichnet)

sowie klassenspezifischem Unterricht, die Themen 13 + 14.


Sofern Sie schon eine Fahrerlaubnis im Vorbesitz haben, werden Ihnen 6 Grundunterrichte angerechnet.

Die Unterrichte für die MOFA Prüfbescheinigung werden individuell für Sie festgelegt,

wir werden hier in 6 Doppelstunden das MOFA-Fahren erörtern und erläutern.

  • Klasse B Lektion 1 - 12 plus 13 - 14

  • Klasse BE Kein Unterricht vorgeschrieben!

  • Klasse A Lektion 1 - 12 plus 1 - 4

  • Klasse A1 Lektion 1 - 12 plus 1 - 4

  • Klasse M Lektion 1 - 12 plus 1 +

  • Klasse T Lektion 1 - 12 plus zwei spezielle Unterrichte für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge.

Wie viele Fahrstunden (Übungsstunden) muss ich absolvieren?

Für die Klasse Mofa schreibt der Gesetzgeber eine praktische Ausbildung von 90 Minuten vor. In der Klasse L ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.


Für die restlichen Klassen B 17, Klasse B, Klasse BE 17, Klasse BE, Klasse A unbegrenzt, Klasse A begrenzt, Klasse A1 und Klasse M schreibt der Gesetzgeber keine Mindestanzahl an Übungsstunden vor, somit ist die Anzahl stark abhängig von Ihren individuellen Fähigkeiten und Vorkenntnissen.

Wie viele Sonderfahrten (Pflichtstunden) sind vorgeschrieben

  • Klasse B & B 17 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

  • Klasse BE & BE 17 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt

  • Klasse A begrenzt & unbegrenzt 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

  • Klasse A1 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

  • Klasse M & Mofa Der Gesetzgeber schreibt keine Sonderfahrten vor.

  • Klasse L In der Klasse L ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.

Die Klassen im Überblick

In der folgenden Auflistung finden Sie die von uns angebotenen Ausbildungsklassen. Generell können Sie sich 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters bei uns anmelden und mit Ihrer Ausbildung beginnen!

Die theoretische Prüfung ist 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich!

  • Fahrerlaubnisklasse B

    Fahrerlaubnisklasse B

    Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren)

    PKW und LKW bis max. 3,5 t z.g.M mit kleineren Anhängern

  • Fahrerlaubnisklasse B

    Fahrerlaubnisklasse B

    Mindestalter: 18 Jahre

    PKW und LKW bis max. 3,5 t z.g.M mit kleineren Anhängern

  • Fahrerlaubnisklasse BE

    Fahrerlaubnisklasse BE

    Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren)

    Klasse B mit der Möglichkeit größere Anhänger zu fahren

  • Fahrerlaubnisklasse BE

    Fahrerlaubnisklasse BE

    Mindestalter: 18 Jahre

    Klasse B mit der Möglichkeit größere Anhänger zu fahren

  • Fahrerlaubnisklasse A unbegrenzt

    Fahrerlaubnisklasse A unbegrenzt

    Mindestalter: 24 Jahre

    Motorräder ohne Leistungsbegrenzung

  • Fahrerlaubnisklasse A2

    Fahrerlaubnisklasse A2

    Mindestalter: 18 Jahre

    Motorräder bis max. 25 kW mit jedoch min. 6,25 kg / kW

  • Fahrerlaubnisklasse A1

    Fahrerlaubnisklasse A1

    Mindestalter: 16 Jahre

    Leichtkrafträder bis 125 ccm und max. 11 kW

  • Fahrerlaubnisklasse AM

    Fahrerlaubnisklasse AM

    Mindestalter: 16 Jahre

    Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h

  • Fahrerlaubnisklasse Mofa

    Fahrerlaubnisklasse Mofa

    Mindestalter: 15 Jahre

    Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 25 km/h

  • Fahrerlaubnisklasse L

    Fahrerlaubnisklasse L

    Mindestalter: 16 Jahre

    Land / forstwirtschaftliche Arbeits- oder Zugmaschinen bis max. 25 (32) km/h

Unsere Schulungsfahrzeuge

Schulungsfahrzeuge
der Klasse B/ BE

Mercedes C Klasse

Mercedes A Klasse

Anhänger der Klasse BE

...beladen bringt er ca. 900 kg auf die Waage

Klasse A

CB 650

Klasse A2

CB 500

Klasse A1

CB 125

Klasse AM / Mofa